Anmelden / Registrieren
Aktuelles

Im Ernstfall immer geschützt

Entgegennahme und Weiterleitung willensabhängiger und willensunabhängiger Personenalarme

Mitarbeiter in Einrichtungen des Gesundheitswesens, wie Pflegekräfte, sehen sich häufig aggressivem Verhalten ausgesetzt. Dabei kommt es immer wieder auch zu gewalttätigen körperlichen Übergriffen. Besonders die Berufsangehörigen in psychiatrischen Kliniken, Einrichtungen der Behindertenhilfe, Altenheimen oder Geriatriezentren sowie Notaufnahmen müssen damit rechnen, irgendwann Ziel tätlicher Gewalt von Seiten der Patienten oder deren Angehörigen zu werden. 

Arbeitgeber haben eine Fürsorgepflicht gegenüber ihren Mitarbeitern

Es gehört somit zu den Pflichten der verantwortlichen Arbeitgeber, Maßnahmen zu ergreifen – nicht nur um die gesetzlichen Bestimmungen zum Mitarbeiterschutz zu erfüllen, sondern auch, um der damit einhergehenden psychischen Belastung vorzubeugen. Diese kann nicht zuletzt potentiell kostspielige Krankenstände oder sogar die Berufsaufgabe nach sich ziehen. Der Einsatz von Personen-Notsignalgeräten in Verbindung mit einem leistungsfähigen Alarmierungssystem sind optimal als Sicherheitsvorkehrung wie auch zur Übung von Notfallabläufen geeignet.