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Allein, aber nicht „allein gelassen“

Personensicherung an gefährlichen Arbeitsplätzen mittels willensabhängiger sowie willensunabhängiger Alarmierung und Ortung von Verunfallten

Alleinarbeit mit Gefahrenpotential gehört zum Alltag in vielen Bereichen, beispielsweise bei Wachpersonal, das sich auf nächtlichen Kontrollgängen befindet, Produkt- und Prozesskontrollen in Kühlräumen, Kesseln oder sauerstoffarmen Orten, oder Instandhaltungs- und Reinigungsarbeiten in engen Behältern.

Wird eine gefährliche Arbeit von einer Person allein ausgeführt, steht der Arbeit- oder Auftraggeber in der Pflicht, für geeignete technische und organisatorische Personenschutzmaßnahmen zu sorgen. Die Berufsgenossenschaften geben entsprechende Richtlinien vor, damit in einem Notfall die notwendigen Hilfs- oder Rettungsmaßnahmen rechtzeitig herbeigerufen und an den Einsatzort geleitet werden können.

Ab einer erhöhten Gefährdung wird dabei der Einsatz einer Personen-Notsignal-Anlage nach BGR 139 empfohlen oder ist bei kritischer Gefährdung sogar erforderlich. Außerdem muss die Rettungskette auch ausgelöst werden können, wenn der Verletzte handlungsunfähig ist und niemand den Unfall mitbekommen hat.