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Sicher am Arbeitsplatz

DAKS-PNA

Personen-Notsignal-Anlage nach DGUV Regel 112-139

Personen-Notsignal-Anlagen (PNA) gemäß DIN VDE V 0825-1 sind Einrichtungen zum Auslösen und Übertragen von willensabhängigen und willensunabhängigen Alarmsignalen in Notfällen. Sie können eingesetzt werden, um Personen bei gefährlichen Alleinarbeiten DGUV-Regel-konform zu schützen.

Der Arbeitsschutz unterliegt strengen gesetzlichen Vorschriften. Allein arbeitende Personen (außerhalb der Ruf- und Sichtweite von anderen), die bei ihrer Tätigkeit potenziellen Gefahren ausgesetzt sind, müssen besonders geschützt werden.

Die berufsgenossenschaftliche DGUV Regel 112-139 (früher BGR/GUV-R 139) gibt Hinweise zur Überwachung dieser Einzel-Arbeitsplätze durch Personen-Notsignal-Anlagen (PNA) unter Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften.

Auszug aus der DGUV Vorschrift 1 ("Grundsätze der Prävention")

§8 – Gefährliche Arbeiten
(2) Wird eine gefährliche Arbeit von einer Person allein ausgeführt, so hat der Unternehmer über die allgemeinen Schutzmaßnahmen hinaus für geeignete technische oder organisatorische Personenschutzmaßnahmen zu sorgen.

Auszug aus DGUV Regel 100-001

Abschnitt 2.7.2
[...] Zu den technischen Maßnahmen gehört z. B. die Verwendung geeigneter Personen-Notsignal-Anlagen. Weitergehende Informationen sind in der DGUV Regel 112-139 „Einsatz von Personen-Notsignal-Anlagen“ enthalten. [...]

Typische Einsatzbereiche